Grundsätzlich werden jugendliche Minderjährige aller Nationalitäten und Ethnien aufgenommen, wobei bei den Geflüchteten das Clearing-Verfahren abgeschlossen sein soll
Aufnahmekriterien sind jedoch:
Alter zwischen 15 und 21 Jahren.
Tagesstruktur in Form einer Ausbildung oder dem Besuch einer Schule.
Anerkennung und Einhaltung der bestehenden Regeln der Einrichtung.
Teilnahme an den WG-Sitzungen und Einzelgesprächen mit den Fachkräften.
Bereitschaft am Gruppenleben teilzunehmen und sich im Haushalt zu engagieren.
Bereitschaft der Ausübung von Praktika in den Schulferien.
Ausschlussgründe:
Junge Menschen, die sich fremdgefährdend oder eigengefährdend verhalten.
Junge Menschen die erheblich delinquentes Verhalten zeigen.
Jugendliche Sexualstraftäter – Jugendliche, die eine geschlossene Unterbringung benötigen.
Junge Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund des Krankheitsbildes eine besondere
Betreuung benötigen.
Junge Menschen mit einer akuten Suchterkrankung.
Junge Menschen mit einer schweren geistigen- und/oder körperlichen Behinderung, die einen
hohen pflegerischen Aufwand mit sich bringt.