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Aufnahmekriterien / Ausschlussgründe

Grundsätzlich werden jugendliche Minderjährige aller Nationalitäten und Ethnien aufgenommen, wobei bei den Geflüchteten das Clearing-Verfahren abgeschlossen sein soll

Aufnahmekriterien sind jedoch:

Alter zwischen 15 und 21 Jahren.

Tagesstruktur in Form einer Ausbildung oder dem Besuch einer Schule.

Anerkennung und Einhaltung der bestehenden Regeln der Einrichtung.

Teilnahme an den WG-Sitzungen und Einzelgesprächen mit den Fachkräften.

Bereitschaft am Gruppenleben teilzunehmen und sich im Haushalt zu engagieren.

Bereitschaft der Ausübung von Praktika in den Schulferien.

Ausschlussgründe:

Junge Menschen, die sich fremdgefährdend oder eigengefährdend verhalten.

Junge Menschen die erheblich delinquentes Verhalten zeigen.

Jugendliche Sexualstraftäter – Jugendliche, die eine geschlossene Unterbringung benötigen.

Junge Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund des Krankheitsbildes eine besondere

Betreuung benötigen.

Junge Menschen mit einer akuten Suchterkrankung.

Junge Menschen mit einer schweren geistigen- und/oder körperlichen Behinderung, die einen

hohen pflegerischen Aufwand mit sich bringt.